Kath. Kindergarten St. Johannes Bohmte

Kath. Kindergarten St. Johannes Bohmte
Bremerstraße 61
49163 Bohmte      

Konzept zum Schutz vor Gewalt für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen
gem. § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII auch i. V. m. § 48a Abs. 1 SGB VIII oder 15 AG SGB VIII

Inhaltsübersicht

  1. Selbstverständnis
  2. Personal
    1. Personalauswahlverfahren
    1. Qualifikation und Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  3. Partizipation / Beschwerden
  4. Maßnahmen zur Prävention
  5. Kooperation/unterstützende Netzwerke
  6. Intervention

1.         Selbstverständnis

Dem Träger und den Mitarbeitern der Kindertagesstätte St. Johannes Bohmte ist es ein hohes Gut, die Rechte und auch das Wohl von Kindern, die unsere Kindertagesstätte besuchen, zu schützen.  Um den Kinderschutz wirksam umsetzen zu können, wurde das vorliegende Konzept zum Schutz der Kinder vor Gewalt entwickelt und ist Anlage der pädagogischen Konzeption unserer Kindertagesstätte.

Es berücksichtigt die
•   bundesgesetzlichen Anforderungen des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG)
•   die Rahmenordnung „Prävention gegen sexuellen Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“, im Bistum Osnabrück in Kraft getreten am 1.1.2020.
•   Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsene Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, im Bistum Osnabrück in Kraft getreten am 1.1.2020.
•   Arbeitsvertragsordnung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst (AVO) §§ 3 B, 3

2.         Personal

Von allen Mitarbeitern liegen erweiterte Führungszeugnisse vor. Diese werden alle fünf Jahre neu angefordert. In unserer Kindertagesstätte verpflichten sich alle Mitarbeiter durch Unterschrift dem allgemeinen Verhaltenskodex des Bistums Osnabrück.
Neben dem allgemeinen Verhaltenskodex gilt ergänzend für alle pädagogischen Mitarbeiter der arbeitsfeldspezifische Verhaltenskodex unserer Kindertagesstätte. Diesen haben wir in einem einrichtungsbezogenen Auseinandersetzungsprozess entwickelt und er bildet die Grundlage unseres pädagogischen Handelns. Der arbeitsfeldspezifische Verhaltenskodex trifft Aussagen zu
1.           Gestaltung von Nähe und Distanz
2.           Sprache und Wortwahl
3.           Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
4.           Angemessenheit von Körperkontakten
5.           Achtung der Intimsphäre
6.           Zulässigkeit von Geschenken
Er muss von allen pädagogischen Mitarbeitern, auch von ehrenamtlich Tätigen und Praktikanten anerkannt und als sichtbare Verpflichtung unterschrieben werden.
Sowohl der allgemeingültige als auch der arbeitsfeldspezifische Verhaltenskodex sind Teil unseres Gewaltschutzkonzeptes und können in der Einrichtung eingesehen werden.
Die von den Mitarbeitern unterschriebenen Verhaltenskodexe befinden sich in den Personalakten.

2.1       Personalauswahlverfahren

Bereits im Bewerbungsgespräch prüfen wir als Träger und Leitung, ob die Haltung des Be-werbers zum Kinderschutz sowie zur konzeptionellen Umsetzung unseres einrichtungsbezogenen Gewaltschutzkonzeptes passt. Vor Abschluss des Arbeitsvertrages fordert der Beauftragte der Kirchengemeinde das erweiterte Führungszeugnis, die Selbstauskunftserklärung sowie den allgemeinen und den arbeitsfeldspezifischen Verhaltenskodex bei dem zukünftigen Mitarbeiter ein. Die entsprechenden Nachweise hinterlegen wir in den Personalakten.

2.2       Qualifikation und Unterstützung von Mitarbeitenden

Die Leitung unserer Kindertagesstätte hat am 27.04.2023 an der verpflichtenden Erstschulung zum Thema Kinderschutz der Koordinationsstelle zur Prävention im Bistum Osnabrück teilgenommen. Der entsprechende Schulungsnachweis befindet sich in der Personalakte.
Unser Team arbeitet mindestens einmal pro Kita-Jahr zum Thema Kinderschutz und Kinderrechte. Für jeden Mitarbeiter liegt ein entsprechender jährlicher Schulungsnachweis vor.
Bei Bedarf ermöglichen wir darüber hinaus allen Mitarbeitern die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen. Der Bedarf wird zwischen Mitarbeiter und Leitung geklärt.
Entsprechende Fortbildungsnachweise werden in den Personalakten hinterlegt.
Mit neuen Mitarbeitern bearbeiten wir im Rahmen der Einarbeitung unser pädagogisches Konzept. Unser pädagogisches Konzept beinhaltet sexualpädagogische Grundaussagen so-wie das Gewaltschutzkonzept als Anlage.

3.         Partizipation / Beschwerden

In unserer Kindertagesstätte bilden die in der UN-Kinderrechtskonvention benannten Kinderrechte die Grundlage unseres Handelns. Dies umfasst das Beteiligungsrecht eines Kindes sowie sein Recht auf Selbstständigkeit und Individualität.
Wir Mitarbeiter achten und wertschätzen die Meinung und den Willen des Kindes. Partizipation ist für uns der Schlüssel zur Bildung und Demokratie.
Deshalb ist es uns wichtig, dass Kinder informiert werden und lernen ihre Meinung zu äußern. Sie haben die Möglichkeit Beschwerden vorzubringen, die dann entsprechend von unseren pädagogischen Mitarbeitern bearbeitet werden.  In unserer Kindertagesstätte entscheiden Kinder mit, wenn es um ihre Belange geht. Dies setzen wir insbesondere um durch die Gestaltung unseres Tagesablaufes:
– Kinder dürfen selbstständig den Morgenkreis durchführen und an der Gestaltung teilhaben
– freie Getränkewahl beim Frühstück
– freie Wahl bei den Mahlzeiten ob und was man probieren möchte/ Größe der Portion; Mitgestaltung des Essensplanes; freie Zeiteinteilung beim Frühstück
– selbstbestimmtes Spielen in den verschiedenen Bereichen des Kindergartens; durch das teiloffene Konzept (Bewegungsraum, Gruppenräume, Spielplatz, Flurbereiche)
– Mitgestaltung des Morgenkreises/ Stuhlkreises (Lieder, Spiele, Themen)
– Abfragen/Abstimmungen bei Angeboten und Aktivitäten (Bsp.: Abschlussfahrt, Ausflüge, Tagesablauf, Schulkinder-AG, …)
– gemeinsame Reflexionen (Kinderbefragung)
– Entspannungsphase: verschiedene Entspannungsangebote nach dem Mittagessen (Snoezelen, Hörspiel, Gesellschaftsspiele, Kreativangebot)
– Mitsprache bei der Raumgestaltung und Materialauswahl
– Ermutigung zur freien Äußerung von Meinungen und Gefühlen
– gemeinsame Erarbeitung der Gruppenregeln
– Geburtstage (Was gebe ich aus? Wer sitzt neben mir?)- Körperpflege (Wann gehe ich zur Toilette? Wer begleitet mich? Wer wickelt mich?)
Bei der gesamten Planung berücksichtigen wir die verschiedenen Entwicklungsstände der Kinder, sodass jedem Kind in unserer Einrichtung die Teilhabe ermöglicht wird.
Auch für die Erziehungsberechtigten gibt es Beschwerdeverfahren. In unserer Einrichtung bieten wir verschiedene Beschwerdemöglichkeiten für Eltern an. Die Eltern haben die Möglichkeit über den Elternbeirat, die Leitung, die Mitarbeiter oder den Träger ihre Beschwerden zu äußern, diese wird dann schriftlich aufgenommen (Formular). In bestimmten Elternbriefen ermutigen wir die Eltern ihre Meinungen, wie Beschwerden, Lob und Verbesserungsideen an uns heran zu tragen. Des Weiteren gibt es einmal jährlich einen Elternfragebogen, den die Erziehungsberechtigten schriftlich ausfüllen können. Mit dem Elternbeirat haben wir uns gemeinsam ein Konzept für regelmäßige Rückmeldungen erarbeitet, es finden in bestimmten Abständen Feedbackwochen statt, in dieser Zeit haben die Erziehungsberechtigten noch zusätzlich die Möglichkeit ihre Meinungen zu äußern. Weiterhin gibt es die Möglichkeit nach Elterngesprächen, Eingewöhnung, Festen, etc. Reflexionsbögen auszufüllen.   

4.         Maßnahmen zur Prävention

Neben den bereits beschriebenen Personalauswahlkriterien und -weiterbildungen der pädagogischen Mitarbeiter ist für unsere Einrichtung ein Trägerbeauftragter für den Kinderschutz benannt.

5.         Kooperation/ unterstützende Netzwerke

Wir arbeiten bei Bedarf mit folgenden Kooperationspartnern zusammen:
1.         Fachberatung des Caritasverbandes für die Diözese Osnabrück e.V., Fachbereich Tageseinrichtung für Kinder
2.         Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Bistum Osnabrück
3.         Zuständige insofern erfahrende Fachkraft nach SGB §8a:
Efle Osnabrück
Straßburger Platz 7
49076 Osnabrück
Telefon 0541/42061
os-eb@efle-bistum-os.de
4.         Zuständiges Jugendamt:
Landkreis Osnabrück
Fachdienst Jugend
Erziehungs- und Beratungshilfen
Gartenstr. 1
49163 Bohmte
Telefon 0541 501 9455      
5.         Örtlicher Kinderschutzbund:
Deutscher Kinderschutzbund
Orts- und Kreisverband Osnabrück e.V.

Goethering 5
49074 Osnabrück
Tel. 05 41 33 03 6 – 0
info@kinderschutzbund-osnabrueck.de
6.         Intervention

Es wurde eine Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages nach §8a SGB VIII mit dem örtlichen Träger geschlossen. Die dort benannte insoweit erfahrende Fachkraft wird für die Beratung von Mitarbeiter und Träger genutzt.
Allen Mitarbeitern in unserer Einrichtung ist klar, dass sie bei Wahrnehmung von Anhalts-punkten für eine Gefährdung des Kindeswohls, wie folgt zu handeln haben:
Die pädagogischen Mitarbeiter im Gruppendienst informieren bei Verdachtsmomenten die Leitung, soweit der Verdacht nicht gegen die Leitung selbst gerichtet ist.  Bei einem Verdacht gegen die Leitung informiert der pädagogische Mitarbeiter sofort den leitenden Geistlichen oder die von ihm beauftrage Person.  Der pädagogische Mitarbeiter und die Leitung nehmen eine entsprechende Plausibilitätsprüfung vor, die der Frage nachgeht, ob der Verdacht/die Anhaltspunkte ausgeräumt werden können.
Falls der Verdacht nicht ausgeräumt werden kann, wird der Träger oder die von ihm beauftragte Person durch die Leitung informiert. Falls der Verdacht nach wie vor nicht ausgeräumt werden kann, ist die zuständige Fachberatung einzuschalten. Diese führt dann durch den weiteren Prozess. Der gesamte Prozess wird von uns dokumentiert.

Für den Träger der Kindergarten                                                                                                                    ,  

Pastorale Koordinatorin   
 Franziska Notzon
Leitung der Kindergarten 
Katrin Meyer